Ultraschalltherapie

Die Ultraschalltherapie kann Schmerzen bei Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen lindern. 
Eine Sonderform ist die Ultraphonorese, bei der entzündungshemmende Medikamente (z.B. Voltaren) über Ultraschallwellen in den Körper eingebracht werden.

Die Ultraschalltherapie wird bei folgenden Erkrankungen angewandt:

- chronische Schmerzen der Sehnenansätze (Tendinose, Karpaltunnelsyndrom)
- Verletzung von Bändern, Sehnen und Schleimbeuteln
- oberflächlich liegenden Arthrosen
- rheumatischen Erkrankungen
- verzögerte Knochenheilung nach Knochenbrüchen
- Weichteilverletzungen nach Unfällen
- Beschwerden nach Überlastungen (Kalkschulter, Tennisellbogen etc)
- löst Vernarbungen und Gewebsverklebungen

Wann darf keine Behandlung erfolgen:

- Herzschrittmacher

- künstliche Gelenke aus Methylmetacrylat oder Polyethylen

- bösartige Tumore

- Schwangere

Bei ärztlicher Verordnung der Behandlung gibt es keine Kostenzuzahlung der Krankenkassen.

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